Ablauf bei privaten Schmuck­gutachten

Hier erfahren Sie alles über den Ablauf und die Kosten bei der Erstellung von privaten Schmuckgutachten.

Kosten

Die Kosten einer Wertermittlung sind bei Privatgutachten frei verhandelbar.

Die Erstellung eines verbindlichen Angebotes erfolgt nach Vorlage bzw. Sichtung der Wertgegenstände und nach Besprechung des Auftragsvolumens.

Grundsätzlich erfolgt meine Abrechnung nach Zeitaufwand. Aktuell berechne ich für eine Stunde Sachverständigenleistung 142,80 € (inklusive 19 % MwSt.).

Ferner berechne ich Auslagen nach JVEG §§ 5-13.
Ebenfalls zuzüglich sind gegebenenfalls Leistungen externer Dienstleistungsunternehmen (z. B. Laborkosten), erforderlicher Hilfskräfte, etc.

Zum Kreis der Auftraggeber von privaten Schmuckgutachten gehören:

  • Privatpersonen
  • Juweliere, Goldschmiede
  • Steuerkanzleien
  • Anwaltskanzleien, Nachlassverwaltende
  • gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Versicherungen
  • Banken
  • Auktions- und Pfandhäuser
  • So gehen Sie vor

    Wenn Sie ein privates Schmuckgutachten benötigen, nehmen Sie zunächst Kontakt zu mir auf. Ich lege großen Wert auf einen telefonischen Erstkontakt. Mündlich lassen sich einige Fragen bereits im Vorfeld klären.

    Termine per Telefon – wählen Sie 0209 376977

  • So kommt Ihr Schmuck zu mir

    Zum vereinbarten Termin kommen Sie in mein Sachverständigen-Büro in der Dorstener Str. 20 in 45894 Gelsenkirchen. Hier habe ich die optimalen Voraussetzungen für eine erste Sichtung Ihrer Wertgegenstände.

    Sollte kein direkter Kontakt möglich sein, dann gelangt Ihr Schmuck per Logistiker (siehe besondere Service-Leistungen) zu mir.

    2
  • Ihr Termin bei mir

    Wenn Sie vor Ort sind:

    1. Alle Gegenstände werden von mir in Augenschein genommen. Hier kann die „Spreu vom Weizen getrennt“ werden – Gutachten für „unechte“ Schmuckstücke lohnen sich in der Regel nicht.
    2. Wir besprechen den Zweck des Gutachtens (Zwecke für eine Gutachtenerstellung) und konkretisieren den Auftrag in schriftlicher Form. Dabei werden alle Gegenstände einzeln dokumentiert.
    3. Ich teile Ihnen die zu erwartenden Kosten mit. Wenn Sie den Gutachtenauftrag erteilen möchten, ist die Entrichtung des vertraglich vereinbarten Kostenvorschusses fällig. Dies kann bar oder per EC-Karte vor Ort geschehen.
    3
  • Ihr Gutachtenauftrag wird bearbeitet

    1. Nach der Zahlung des Kostenvorschusses beginne ich mit meiner sachverständigen Bearbeitung Ihres Schmuckgutachtens (wie ein Schmuckgutachten ensteht, lesen Sie hier).
    2. Ihr fertiges Dokument erhalten Sie zum vereinbarten Termin als manipulationssicher geheftetes Schriftstück versehen mit dem offiziellen Rundstempel der vereidigten Sachverständigen.
    3. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Dokument auch in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur.
    3
  • Übergabe des fertigen Gutachtens

    1. Bei der Abholung des Gutachtens wird die Rückgabe der Wertgegenstände durch einen Rückgabebeleg dokumentiert, quittiert und der Rest des Gutachterhonorars (bar oder per EC-Zahlung vor Ort) bezahlt. Alternativ erfolgt die Rücksendung Ihres Gutachtens gemeinsam mit Ihrem begutachteten Schmuck per Nachnahme.
    2. Der eventuelle Rückversand Ihrer Wertgegenstände erfolgt selbstverständlich ebenfalls per Valorenversand.
    3