Auftraggeber von Schmuckgutachten
Aufgaben - unterschiedliche Gutachten
Mein Aufgabengebiet als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist vielfältig. Je nach Auftraggeber fallen die Anforderungen an die Gutachten unterschiedlich aus.
Es wird unterschieden zwischen Gutachten im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern (Behörden) und Privatgutachten im Auftrag von nicht öffentlichen Auftraggebern.
Privat
Als Auftraggeber eines privaten Schmuckgutachtens zählen Sie zum Beispiel zu folgenden Personen- und Berufsgruppen:
- Privatpersonen
- Versicherungen
- Anwaltskanzleien, Nachlassverwaltung
- Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
- Goldschmiede, Juweliere
- Banken
- Auktions- und Pfandhäuser
Öffentlich
Für öffentliche Auftraggeber kann ein Schmuckgutachten zum Beispiel bei einer Strafverfolgung als Beweismittel dienen (forensisches Gutachten).
Bei Erbschaftssteuerangelegenheiten leisten meine Gutachten für Finanzbehörden unentbehrliche Dienste.
Öffentliche Auftraggeber sind zum Beispiel:
- Vertreter*innen der Gerichtsbarkeiten
- Vertreter*innen von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Vertreter*innen der Finanzämter