Zweck für Schmuckgutachten:
Nachlassvorsorge
Schmuck vererben leicht(er) gemacht
Sie lieben Schmuck. Ihr ganzes Leben lang haben Sie Ihre Schmuckstücke gehegt und gepflegt. Mit etlichen Ihrer Preziosen verbinden Sie Erinnerungen an schöne Stunden. Sie trugen die wunderschöne, lange Zuchtperlenkette, als Sie sich verliebten. Sie erhielten den Siegelring mit dem traditionsreichen Wappen Ihrer Familie zum erfolgreich bestandenen Examen. Das Weißgoldcollier mit den Aquamarinen passte so wunderbar zum Hochzeitskleid und Ihren blauen Augen.
Was mag wohl aus diesen für Sie so bedeutenden Schmuckstücken werden, wenn Sie einmal nicht mehr sind? Diese Ungewissheit passt nicht zu Ihnen.
Was Du im Diesseits willst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.
Dieser Satz von H.-A. Weirich (Autor von Erbrechtsliteratur) trifft auf Sie zu. Sie wollen Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten selbst regeln.
Vielleicht möchten Sie auch selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod spezielle Wertgegenstände aus Ihrem Schmuckrepertoire erhalten soll, da Sie genau wissen, dass die betreffende Person Ihr Erbe in Ehren hält.
Ihre Nachlassvorsorge und testamentarischen Belange sollten Sie unbedingt mit einer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und/oder notarieller Unterstützung vorbereiten. Denn: Vorsorge ist Fürsorge.
Wenn es um den Schmuckpart Ihres Nachlasses geht, ist eine vernünftig und klar ausgestaltete Vermögensübersicht wichtig. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schmuck leiste ich mit einem professionellen Schmuckgutachten einen wichtigen Baustein zur Gestaltung Ihres Schmucknachlasses.
Eine aussagekräftige Dokumentation Ihrer schmucken Wertgegenstände bildet eine gesunde Basis für eine gerechte Erbteilung. Eine solche Dokumentation enthält alle für eine Wertbildung erforderlichen Aspekte. Dazu gehört beispielsweise das verarbeitete Edelmetall, dessen Materialgewicht und Art und Qualität von enthaltenen Edelsteinen. Begleitet werden diese Angaben von detaillierten Abbildungen der Schmuckstücke. Ein derartiges Schmuckgutachten hilft Ihnen zu Lebzeiten bei der gerechten Aufteilung Ihres Schmucknachlasses.
In meinen Geschäftsräumen an der Dorstener Straße 20 in Buer berate ich Sie umfassend zu allem Wissenswerten (außer zu juristischen Fachfragen) rund um das Vererben Ihrer wertvollen Schmuckstücke.
Eine vorherige, telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 0209 / 376977 ist erforderlich.
