Wertarten

Der Zweck eines Gutachtens bestimmt die zu ermittelnde Wertart!

Wert ist nicht gleich Wert!
Preis oder Wert? Das ist hier die Frage!
Sie wollen wissen, was etwas wert ist? Dann sollten Sie etwas über Werte wissen.

„Die Dinge haben nur den Wert, den wir ihnen geben.“

Dieses Zitat des französischen Dramatikers Molière bringt es auf den Punkt.

  • „Wir möchten nur mal so grob wissen, was dieser Ring wert ist.“
  • „…ein ungefährer Wert würde uns ja schon reichen…“
  • „Welchen Wert hat dieser blaue Edelstein?“

So oder ähnlich lauten die Anfragen, mit denen ich als Sachverständige regelmäßig konfrontiert werde. Dass das kein einfaches Unterfangen ist, macht die Auflistung von über 40 verschiedenen Wertbegriffen im Sachverständigenwesen eines Fachgremiums der IHK zu München deutlich (Wertarten der IHK, PDF).

Zwingend professionell

„Nur so ungefähr“ wird im Rahmen einer professionellen Gutachtenerstattung nichts geschätzt. Das Ergebnis einer Wert- oder Schadensermittlung von ö. b. u. v. Sachverständigen ist konkret und neutral. Bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten trägt es zur Rechtsfindung vor Gericht bei.

Zuvor muss die passende Wertart bestimmt werden. Der sogenannte „Verkehrswert“ muss z. B. ermittelt werden, wenn ein Erbe aufgeteilt, der Erbschaftssteuerwert ermittelt oder eine Ehe geschieden werden muss. Einen Wiederbeschaffungswert gilt es beispielsweise nach dem Verlust eines Wertgegenstandes zu ermitteln. Faktoren wie Zeitpunkt und Zweck eines Schmuck-Gutachtens sind essenziell für die Art und Weise und das Ergebnis einer Wertermittlung. Nicht selten liegen die Erwartungen von an einem Erbe oder Rechtsstreit beteiligten Parteien und den tatsächlich ermittelten Werten von Schmuckstücken weit auseinander.

„Der Preis ist, was wir bezahlen. Der Wert ist, was wir bekommen.“, hatte schon Warren Buffett vor etlichen Jahren erkannt.

Wertarten in
der Schmuckbranche

In der Schmuckbranche sind hauptsächlich 3 Wertarten von Relevanz, die es in den unterschiedlichen Fragestellungen für Schmuckgutachten zu beachten gilt.

Eine Arbeitsgruppe der IHK München hat ein Glossar zu Wert- und Kostenbegriffen im Sachverständigenwesen erarbeitet. Ziel ist es, Wert- und Kostenbegriffe branchenübergreifend zu vereinheitlichen und verständlich aufzubereiten (Dieses Glossar finden Sie hier).

In einem Gutachten werden stets mittlere Werte, Zweck und Handelsstufe angegeben. Aufgrund unterschiedlicher Bezugsbedingungen und Kalkulationsmargen kann es in der Praxis zu abweichenden Preis- und Wertermittlungen kommen. Gefasste Edelsteine können nur bedingt einer Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Von den Definitionen abweichende Werte, z. B. für forensische Gutachten, können im Rahmen einer für diesen Zweck erstellten oder modifizierten Definition Verwendung finden, soweit diese klar definiert sind.

Der Wiederbeschaffungs­wert

Der Wiederbeschaffungswert, Neuwert oder Versicherungswert, ist der Betrag in Geld, welcher aufgewendet werden muss, um einen gleichen Gegenstand wieder neu zu beschaffen. Dies ist bei modernen Schmuckstücken z. B. der Wert, der beziffert werden muss, wenn ein verloren gegangenes oder beschädigtes Schmuckstück durch qualifizierte Fachleute (z. B. Goldschmiedemeister/in) neu gearbeitet werden muss.

Bei antiken Schmuckstücken ist der Wiederbeschaffungswert z. B. der Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstandes, der gebraucht gekauft werden kann. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet alle Abgaben und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Zölle etc.), welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu entrichten sind.

Der Verkehrswert

Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert) ist der Wert im Umlauf der Wirtschaft. Er entspricht dem Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Beschaffenheit der Sache bei einer (kurzfristigen) Veräußerung zu erzielen wäre.

Die Definition des Verkehrswertes orientiert sich an § 9 Abs. 2 BewG. Er bezieht sich auf eine komplette und zeitnahe Veräußerung. Wird ein Großhandelspreis angegeben, so ist darauf hinzuweisen. Für jeden anderen Fall gilt der Ankaufswert inklusive Tax- & Schmelzverlusten sowie Aufarbeitungs- und Scheidekosten (z. B. Goldankaufswert). Hierdurch kann der Verkehrswert auch unter dem Materialwert liegen.

Als Verkehrswert stuft man auch ein: den Händler-Ankaufswert, den Erbschaftssteuerwert und den Realisationswert.

Der Verkehrswert wird exklusive Mehrwertsteuer angegeben, da Werte im Umlauf der Wirtschaft immer netto angegeben werden. Ein Hinweis dazu wird bei Bedarf im Gutachten gegeben.

Der Materialwert

Der Materialwert ist der Wert eines nötigen Sachgutes, das zur Herstellung von Erzeugnissen dient. Er ist auch dem Kurswert für eine Verwertung gleich zu setzen.

Man nimmt den Börsenkurs (Ankauf, unverarbeitet) zum Bewertungszeitpunkt als Grundlage an.