Susanne Pirsig
Qualifikationen
Im Mai des Jahres 1994 legte ich vor der Handwerkskammer Münster erfolgreich meine Meisterprüfung im Goldschmiedehandwerk ab. Dem voraus gingen nach dem Abitur eine dreieinhalbjährige handwerkliche Ausbildung zur Goldschmiedin und eine dreijährige Gesellenzeit in unterschiedlichen Goldschmiedewerkstätten.
Im Juli des gleichen Jahres startete ich mit meinem eigenen Goldschmiedeatelier für Unikatschmuck in die Selbstständigkeit. Im Sommer 2024 beging ich mein 30-jähriges Firmenjubiläum als selbstständige Goldschmiedemeisterin in Gelsenkirchen-Buer. Damit geht der Aufbau eines reichen Erfahrungsschatzes einher.
In meiner Goldschmiedewerkstatt bilde ich bereits seit vielen Jahren junge Menschen fundiert im Goldschmiedehandwerk aus.
Mein Motto lautet: „Die Schule des Lebens schließt nie.“ Ich habe mich dem lebenslangen Lernen verschrieben.
Gemmologin
Meine Ausbildung zur Gemmologin und Diamantgutachterin FGG absolvierte ich bereits im Jahr 1993 am Institut der Deutschen Gemmologischen Gesellschaft e. V. (kurz DGemG) in Idar-Oberstein. Als Gemmologie bezeichnet man die Wissenschaft, die sich den Edelsteinen widmet.
Als Fachmitglied der DGemG unterliege ich einer zusätzlichen Fortbildungsverpflichtung, die unabhängig ist von der meiner Bestellungskörperschaften IHK und HWK. Mindestens im Fünfjahresturnus müssen die entsprechenden Auffrischungsfortbildungen in Diamanten- und Edelsteinkunde und für Perlen und organische Substanzen von mir absolviert werden.
Auf nationaler und internationaler Ebene stehe ich mit anderen Gemmolog*innen in Kontakt. Regelmäßig nehme ich an internationalen, gemmologischen Webinaren teil.
Bestellung
Im Februar 2014 wurde ich erstmalig von der Handwerkskammer Münster für das Gold- und Silberschmiedehandwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck erfolgte erstmalig im Januar 2018. Meine öffentliche Bestellung wurde bisher von beiden Körperschaften fortlaufend nach eingehender Überprüfung verlängert.
Equipment
Mein hauseigenes Labor zur Edelsteinuntersuchung ist gut ausgestattet. Ich verfüge neben den klassischen auch über aktuelle gemmologische Geräte. Der Einsatz modernster Technik (beispielsweise Ramanspektroskopie oder UV-VIS Spektroskopie) bietet mir die Gelegenheit, tiefer gehende und exaktere edelsteinkundliche Untersuchungen durchzuführen als die, die bisher mit den klassischen Geräten möglich waren.
Des Weiteren stehen mir mehrere unterschiedliche, moderne Geräte zur Überprüfung der Echtheit von Barren und Münzen aus Edelmetallen zur Verfügung.
Mein Labor-Equipment wird komplettiert durch ein Fotostudio für Makroaufnahmen / Produktfotografie, um Ihre Wertgegenstände adäquat abbilden zu können. Des Weiteren verfüge ich über die Möglichkeit, Fotomikrografien beispielsweise von Einschlüssen in Edelsteinen oder Oberflächenbeschaffenheiten von Edelsteinen oder Metallen detailreich abzubilden.
Fortbildungen
Der Fortbildungsverpflichtung für meine Bestellungskörperschaften IHK und HWK komme ich vollumfänglich nach. Das Minimum von zwei jährlichen Fortbildungen ist für mich obligatorisch.
Überwiegend besuche ich fachspezifische Seminare und Fortbildungen. Das Erlernen von Sondertechniken des Goldschmiedehandwerks gehört hier ebenfalls mit dazu. Unter anderem eignete ich mir Wissen in Theorie und Praxis an in besonderen Schmiedetechniken, der Mokume-Gane-Technik, der Granulation.
Aber auch Weiterbildungen mit Sachverständigenrelevanz wie z. B. Rhetorik, Gutachtenerstellung im gerichtlichen und im privaten Auftrag, Umgang mit den benötigten Computerprogrammen etc. gehören mit dazu.
Seit 2014 bin ich akkreditiertes Mitglied im Sachverständigenrat des Zentralverbandes der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede e. V.
Voraussetzung hierfür ist die regelmäßige Teilnahme an den jährlich stattfindenden Fortbildungen / Tagungen des Zentralverbandes. Zu den Themen „Türkischer Brautschmuck“, „Einschlussbilder in Edelsteinen“ und „Aktuelle gemmologische Geräteausstattung“ habe ich bereits mehrfach als Referentin zu den Tagungsthemen beigetragen.
Des Weiteren habe ich bereits mehrfach als Gastdozentin zum Thema „Kalkulation in der Schmuckbranche“ referiert.
Sachverständige für den Schmuckbereich
Was bedeutet die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die Bezeichnung „Schmucksachverständiger“ oder „Schmuckgutachter“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jede*r kann diese ungeschützte Berufsbezeichnung verwenden. Ein Nachweis für eine besondere Fähigkeit oder Fachkompetenz ist das allerdings nicht.
Um hier Transparenz zu schaffen, hat die deutsche Gesetzgebung die „öffentliche Bestellung und Vereidigung“ als geschützte Berufsbezeichnung vorgesehen. Sie soll für Hilfesuchende in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens ein eindeutiges und verlässliches Qualitätsmerkmal darstellen.
Die öffentliche Bestellung ist die für eine Sachverständige bzw. einen Sachverständigen öffentlich-rechtliche Bestätigung, dass sie oder er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert und integer ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig weisungsfrei und neutral zu handeln. Weil ö. b. u. v. Sachverständige unabhängig und unparteiisch sind, werden sie laut Prozessordnung innerdeutscher Justizbehörden als Gerichtsgutachter*innen bevorzugt beauftragt.
Neben Gutachten im öffentlichen Auftrag (Gerichte, Behörden: Polizei, Justiz, Zoll etc.) arbeiten ö. b. u. v. Sachverständige auch im Privatauftrag z. B. für Privatleute, Versicherungen, Anwaltskanzleien etc.
Öffentliche Bestellung
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen Sachverständige sich aufwendigen Prüfungsverfahren der sogenannten Bestellungskörperschaften unterziehen. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Die Arbeit von ö. b. u. v. Sachverständigen steht unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften. Dies sind unter anderen z. B. die Handwerkskammern (HWK), die Industrie- und Handelskammern (IHK) etc. Alle 5 Jahre muss eine Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wieder auf den Prüfstand. Über Ihr Fachwissen hinaus werden Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Zudem müssen Nachweise darüber erbracht werden, dass das fachliche Know-how und das technische Equipment von ö. b. u. v. Sachverständigen auf dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik sind.
Sachverständige unterliegen einer regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung, die durch die zuständigen Bestellungskörperschaften überprüft wird.
Sachverständigenverzeichnisse
Die Kammern führen Sachverständigenverzeichnisse. Dort können Sie bei Bedarf die Kontaktdaten der jeweiligen, geeigneten Sachverständigen in Ihrer näheren Umgebung erfragen. Ebenso halten die Kammern üblicherweise ihre Verzeichnisse im Internet frei zugänglich für Hilfesuchende bereit.
Handwerkskammern: https://www.svd-handwerk.de/
Industrie- und Handelskammern: https://svv.ihk.de/svw-suche
Sachverständige Handwerkskammer
Von der Handwerkskammer Münster öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Gold- und Silberschmiedehandwerk
Einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammern geht zwingend die erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im jeweiligen Handwerksberuf voraus.
Meine Meisterprüfung im Goldschmiedehandwerk habe ich bereits im Jahr 1994 erfolgreich vor der Handwerkskammer Münster abgelegt.
Die HWK Münster hat mich im Februar 2014 erstmalig als Sachverständige für das Gold- und Silberschmiedehandwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Seitdem wurde diese Bestellung bereits zweimalig in Folge verlängert.
Als von der HWK Münster ö. b. u. v. Sachverständige für das Gold- und Silberschmiedehandwerk bin ich ausdrücklich dazu befugt, handwerkliche Leistungen in Schmuckbereich zu begutachten.
Sollten Sie beispielsweise Zweifel an der Qualität und/oder Ausführung eines Schmuckstücks, einer Schmuckanfertigung oder Reparatur haben, so kann ich durch ein Gutachten an dieser Stelle kompetent darüber Auskunft geben. Auch wenn Sie Zweifel an der Fairness von Preisen haben (z. B. bei Schmuckkäufen im Ausland) steht Ihnen ein Gutachten aus meiner Hand fachkundig und beweiskräftig zur Seite.
Ebenso überprüfe ich die Echtheit der verwendeten Materialien in Wertgegenständen und untersuche die verwendeten Edelsteine, Perlen und Diamanten in meinem hauseigenen gemmologischen Labor. Ob Ihre Vermögenswerte wie beispielsweise Goldbarren, Silberbarren oder Münzen/Medaillen echt sind, teste ich mit speziellen Geräten.
Sie haben Schmuckstücke verloren und müssen einen Wiederbeschaffungswert ermitteln? Als praktizierende Goldschmiedemeisterin mit inzwischen über 30-jähriger Berufserfahrung sind mir sämtliche Kalkulationsgrundlagen der Schmuckbranche geläufig. Die Kalkulation eines angemessenen Zeitaufwandes für die Neuanfertigung eines Schmuckstücks oder einer Reparatur gehört zu meinem Berufsalltag.
Als von der HWK Münster ö. b. u. v. Sachverständige für das Gold- und Silberschmiedehandwerk bin ich über die Suche im Sachverständigennavi (https://www.svd-handwerk.de) der Handwerkskammern zu finden.
Sachverständige Industrie- und Handelskammer
Von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck
Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammern ist eine entsprechende Ausbildung bzw. Vorbildung auf dem jeweiligen Bestellungsgebiet.
Diese konnte ich durch meine berufliche Qualifikation und langjährige Selbstständigkeit (seit 1994) als Goldschmiedemeisterin vorweisen. Zusätzlich qualifizierte ich mich durch meine Ausbildung als Gemmologin (Edelsteingutachterin) und Diamantgutachterin am Deutschen Gemmologischen Institut in Idar-Oberstein.
Die IHK Nord Westfalen hat mich im Januar 2018 erstmalig als Sachverständige für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck öffentlich bestellt und vereidigt. 2023 wurde diese Bestellung für weitere 5 Jahre verlängert.
Das Hauptaugenmerk bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK liegt in der Ermittlung von Werten.
Insbesondere bei der Aufteilung von Vermögenswerten im Schmuckbereich (z. B. bei Erbschaftsangelegenheiten oder Scheidungssachen) wird ein neutrales Schmuckgutachten benötigt.
Des Weiteren sind Schmuckbewertungen erforderlich, geht es um steuerliche Belange oder betreuungsrechtliche Angelegenheiten.
Bei Versicherungsangelegenheiten ist es sinnvoll, eine Aufstellung von Vermögenswerten in Form eines Schmuckgutachtens vorzunehmen, bevor es zum Schadensfall kommt. Im eingetretenen Versicherungsfall ist ein qualifiziertes und neutrales Schmuckgutachten notwendig, um die Höhe eines angemessenen Schadensersatzes zu ermitteln.
Als von der IHK Nord Westfalen ö. b. u. v. Sachverständige für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck bin ich über die Suche im Sachverständigenverzeichnis der IHK (https://svv.ihk.de) zu finden.