Schmuck: Dos and Don'ts

Dos

im Zusammenhang mit Schmuck

  • Falls Sie den Verdacht hegen, im Zusammenhang mit Ihrem Schmuck oder anderem wertvollen Besitz bedroht oder betrogen zu werden, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre nächste Polizeidienststelle.
  • Checken Sie regelmäßig Ihren aktuellen Versicherungsstatus und passen Sie diesen bei Bedarf an. Hier ein paar Fragen, die Sie mit Ihrer Versicherung klären sollten. Gegen welche Schäden ist Ihr Schmuck versichert (z. B. bei Raub, Diebstahl, Elementarschäden, Beschädigung, während einer Reparatur beim Juwelier etc.)? Übernimmt Ihre Versicherung nach einem entstandenen Schaden die Kosten für ein Schmuckgutachten? Zu welcher Wertart und in welcher Höhe ist Ihr Schmuck versichert? Passt die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme noch? Dabei ist z. B. zu beachten, dass der Goldkurs sich innerhalb der letzten 20 Jahre fast versiebenfacht hat.
  • Lassen Sie eine professionelle Aufstellung Ihres wertvollen Schmucks vornehmen. Falls Sie dies lieber selbst tun wollen, erstellen Sie bitte aussagekräftige, gut ausgeleuchtete Fotos Ihrer Wertgegenstände in hoher Bildauflösung und legen Sie bitte immer eine deutlich erkennbare Millimeterskala (z. B. ein Lineal mit kontrastreichem Millimeteraufdruck) mit ins Bild.
  • Erstellen Sie regelmäßig Fotos von sich, wenn Sie Ihre Schmuckstücke tragen. Solche Abbildungen sind von hoher Wichtigkeit, falls Sie im Falle eines Verlustes die Existenz Ihrer wertvollen Besitztümer nachweisen müssen.
  • Bewahren Sie Wertvolles bei längerer Abwesenheit, beispielsweise einer Urlaubsreise, in einem Bankschließfach auf. Bitte beachten Sie hier, dass häufig für den hochwertigen Inhalt Ihres Schließfaches eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
  • Falls Sie ein Schmuckgutachten in Auftrag geben möchten, seien Sie bitte offen und transparent. Für die Erstellung eines Schmuckgutachtens ist es unbedingt erforderlich, dass Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, Urkunden und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Gutachtenauftrag stehen, mit der / dem Schmucksachverständigen teilen.
  • Lassen Sie sich im Rahmen von Erbschaftsangelegenheiten bei der Berechnung Ihrer geerbten schmucken Vermögenswerte helfen. Ein professionelles Schmuckgutachten bietet eine solide Basis für die Ermittlung der anfallenden Erbschaftssteuer.
  • Vertragen Sie sich bitte mit Ihren Miterbinnen und Miterben. Lassen Sie sich von mir beraten, wie sich eine Erbschaft aus Schmuckstücken gerecht, einvernehmlich und friedlich aufteilen lässt. Gerne helfe ich Ihnen dabei. Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine unzulässige Rechtsberatung. Vielmehr biete ich Ihnen eine professionelle Begleitung Ihrer Erbteilung mit ergebnisorientiertem und zufriedenstellenden Ausgang für alle Beteiligten!
Susanne Pirsig - Sachverständige

Don’ts

im Zusammenhang mit Schmuck

  • Bitte bewahren Sie Ihre wertvollen Schmuckstücke nicht an den „üblichen“ Stellen auf. Der Kleiderschrank, die Schublade Ihres Nachttisches oder der Badezimmerschrank bieten im Falle eines Einbruchs nicht die erforderliche und gewünschte Sicherheit gegen Verlust.
  • Bewahren Sie keinesfalls Ihre Schmuckstücke gemeinsam mit den dazugehörigen Zertifikaten oder Anschaffungsbelegen auf. Diese sollten sie getrennt vom Schmuck beispielsweise in einem Ordner mit sonstigen wichtigen Unterlagen ablegen. Es empfiehlt sich, eine elektronische Kopie bzw. Scans der Unterlagen an anderer Stelle anzulegen.
  • Sollten Sie unglücklicherweise einen Krankenhausaufenthalt machen müssen, lassen Sie Ihren Schmuck zu Hause oder im Schließfach.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung, die unerwartet und unangekündigt vor Ihrer Tür stehen. Echte Handwerker*innen kommen üblicherweise entweder nur auf Ihre Veranlassung hin oder auf die Ihrer Hausvermietung / Verwaltung. Echte Polizist*innen holen Ihren Schmuck niemals ab, um Sie vor einem vermeintlich kurz bevorstehenden Einbruch zu schützen. Hinterfragen Sie seltsame Anrufe. Vertrauen Sie der echten Polizei und wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle, sollte Ihnen Verdächtiges widerfahren. Lassen Sie sich grundsätzlich ein Ausweisdokument bzw. einen Dienstausweis oder Firmenausweis zeigen und überprüfen Sie diesen.
  • Teilen Sie nicht in sozialen Netzwerken mit, dass Sie abwesend sind, dass Sie beispielsweise im Urlaub weilen und wie lange.
  • Sollten Sie von einem eingetretenen Versicherungsfall betroffen sein, Sie z. B. Opfer eines Betruges oder Diebstahls geworden sein, reichen Sie bitte nicht nur die eventuell vorhandenen „alten“ Anschaffungsrechnungen bei Ihrer Versicherung ein. Der ursprüngliche Anschaffungspreis bildet in den überwiegenden Fällen nicht den aktuellen Wert ab. Neu zu kalkulierende Faktoren sind gegebenenfalls geänderte Preise für Materialien (z. B.: Edelmetalle, Edelsteine), eventuell ein anderer Umsatzsteuersatz, gestiegene Herstellungskosten etc.
  • Sollten Sie ein Schmuckgutachten in Auftrag geben wollen, unterlassen Sie bitte den sinnfreien Versuch, durch unzulässige Einwirkung auf den / die Schmucksachverständige*n Einfluss auf das Ergebnis eines Gutachtens zu nehmen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zur neutralen, weisungsfreien und persönlichen Gutachtenerstellung verpflichtet.
  • Hinterlassen Sie im Erbfall Ihren Hinterbliebenen kein „Puzzlespiel“ alias Vermächtnis. Es ist ein einfaches Unterfangen, den eigenen Schmucknachlass zu katalogisieren, den Aufenthaltsort von Wertgegenständen zu bezeichnen, gegebenenfalls im Vorfeld gerecht zu verteilen und somit Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Susanne Pirsig - Sachverständige