Gutachtenerstellung

Tätigkeiten, die bei der Erstellung eines Schmuckgutachtens anfallen können:

Reinigung

Häufig sind die Wertgegenstände bzw. Schmuckstücke, die mir zur Erstellung eines Schmuckgutachtens überlassen werden, getragen / gebraucht. Das bedeutet, dass der Schmuck verunreinigt ist. Typische Verunreinigungen bei Schmuckstücken sind beispielsweise Reste von Kosmetika oder Seifen, Hautausscheidungen wie zum Beispiel Talg oder Schweiß, lose Haare, die sich um Kettenverschlüsse gewickelt haben und vieles mehr.

Eine korrekte Ermittlung des Gewichts oder auch eine Untersuchung der enthaltenen Edelsteine ist in einem grob verschmutzten Zustand nicht möglich. Es ist daher erforderlich (je nach Zweck der Gutachtenerstellung) solche Schmuckstücke einer professionellen Reinigung zu unterziehen.

Fotografie

Im Anschluss daran erfolgt die Erstellung von aussagekräftigem und beweisfähigem Bildmaterial. Je nach Zweck eines Gutachtens und nach erforderlichem Aufwand fällt die Ausführung des Bildmaterials unterschiedlich aus.

Ich erstelle z. B. detailgetreue Makrofotografien der Schmuckstücke. Makrofotografie bedeutet, dass kleine Elemente stark vergrößert abgebildet werden.

Die Technik der Fotomikrografie ermöglicht es mir, Einschlüsse in Edelsteinen oder Schadstellen an Schmuckstücken im Bild festzuhalten. Detailaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven werden, wenn nötig, erstellt. Bei der Fotomikrografie wird durch das Objektiv eines Mikroskops fotografiert. So können Objekte oder Elemente, die mit dem bloßen menschlichen Auge nicht erkennbar sind, beweiskräftig abgebildet werden.

Oft sind jedoch zeitintensive Arbeiten zur Bilderstellung gar nicht notwendig. Es kann oft auch schon völlig ausreichen, dass mehrere Schmuckstücke gleichzeitig auf einer Abbildung dargestellt werden. Eine derartige Darstellung dient in diesem Fall dem Zweck, eine einfachere Zuordnung / Wiedererkennung bei der nachfolgenden Beschreibung der abgebildeten Schmuckstücke zu ermöglichen.

Beschreibung

Im Anschluss an die Bilderstellung erfasse ich die physikalischen und gegebenenfalls chemischen Eigenschaften Ihrer Wertgegenstände. Ich beschreibe den Wertgegenstand, der mit zur Wertermittlung vorliegt. Ich stelle fest, um welche Art Schmuckstück es sich handelt: ein Ring, ein Collier, eine Brosche usw. Entsprechend der jeweiligen Anforderung eines Gutachtens halte ich die erforderlichen Maße / Größen schriftlich fest.

Mit einer geeichten Waage wiege ich das Bruttogewicht eines Stückes. Anschließend führe ich eine Materialprüfung durch. Ich bestimme die verwendeten Materialien. Ich bestimme den Feingehalt der edelmetallhaltigen Legierung, aus der der Wertgegenstand besteht. Handelt es sich zum Beispiel um Gold, teste ich, ob es sich beispielsweise um 750er Gold handelt oder ob ein anderer Feingoldgehalt vorliegt. Bei Bedarf führe ich einen Test auf eventuell enthaltenes, Allergien hervorrufendes Nickel durch. Wenn es auf jede Kleinigkeit ankommt, lasse ich in einem externen Labor eine sogenannte RFA durchführen. Dies ist ein Analyseverfahren, das das Fluoreszenzverhalten von in einem Material enthaltenen Stoffen unter dem Einfluss von Röntgenbestrahlung auswertet.

In meinem hauseigenen Labor habe ich die Möglichkeit, Barren und Münzen aus Edelmetallen auf ihre Echtheit zu testen. Hierzu stehen mir verschiedene Testverfahren zur Verfügung. Auch diese Testverfahren basieren auf den physikalischen und chemischen Eigenschaften der zu prüfenden Objekte.

In Ihren Wertgegenständen enthaltene Edelsteine, Diamanten und Perlen überprüfe ich in meinem hauseigenen gemmologischen Labor. Ich identifiziere die Art des Minerals bzw. Edelsteins. Ich beurteile den Farbgrad und den Reinheitsgrad von Edelsteinen und Diamanten und deren Schliffgüte. Ich beurteile die Beschaffenheit der Oberfläche einer Perle. Ich stelle fest, ob an Ihren edlen Steinen, Diamanten oder Perlen eventuell Manipulationen (z. B. Behandlungen wie Färbungen, Beschichtungen, Füllungen) vorgenommen wurden.

Eine sachgerechte Graduierung von Diamanten oder Untersuchungen von Edelsteinen kann, sofern diese in Schmuckstücken eingefasst / verarbeitet sind, nicht durchgeführt werden. Bei gefassten Edelsteinen oder Diamanten können daher stets nur Wertebereiche angegeben werden. Eine Ermittlung des jeweiligen Edelsteingewichts oder des Gewichts einer Perle wird daher häufig rechnerisch vorgenommen.

Je nach Zweck Ihres Schmuckgutachtens kann auch eine Einstufung der Schmuckstücke in unterschiedlichen Kategorien erforderlich sein. Welche Techniken wurden beispielsweise bei der Anfertigung eines Schmuckstückes angewendet? Wie wurden diese Techniken qualitativ ausgeführt? Zu welcher Zeit / in welcher Ära entstand Ihr Schmuckstück? Verfügt es über Provenienz? Dies bedeutet, dass ein Gegenstand eventuell eine besondere Geschichte oder prominente Vorbesitzer*innen hatte, welches bei einer Wertermittlung von Bedeutung sein könnte.

Unter Erhebung und Berücksichtigung aller für die Wertermittlung wichtigen Faktoren kalkuliere ich dann den gemäß Gutachtenzweck zu ermittelnden Wert Ihrer Wertgegenstände.

Ihr Gutachtendokument erhalten Sie mit Bildmaterial in Textform in unterschiedlichen Ausführungen. Möglich sind Ausdrucke auf Papier, manipulationsarm gebunden, in von Ihnen gewünschter Menge. Eine Ausfertigung für alle möglicherweise beteiligten Parteien ist empfehlenswert.

In Zeiten knapper Ressourcen ist auch eine papierlose Ausführung in digitaler Form sinnvoll. Das Schmuckgutachten kann ich Ihnen als PDF-Datei in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung stellen: beispielsweise verschlüsselt auf einem USB-Stick oder digital signiert über ein sogenanntes eBO-Postfach (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach).

Im Dokument zum Schmuckgutachten benenne ich alle benötigten Geräte und Hilfsmittel, Recherchequellen etc.

Jedes Schmuckgutachten ist einzigartig und persönlich für Sie erstellt. Die Individualität ist stets bedingt durch den Zweck, der mit der Gutachtenerstellung verfolgt werden soll und natürlich durch die Beschaffenheit der zu bewertenden Schmuckstücke.
Sie können auf meine stets unparteiische und geprüfte Expertise zählen.

Eichsiegel des LBME NRW auf der geeichten Waage.
Siegel des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen NRW auf der Waage.