FAQ’s
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
An dieser Stelle habe ich Ihnen einen Katalog aus Fragen zusammengestellt, mit denen ich im Laufe meiner Tätigkeit als Schmucksachverständige häufig in konfrontiert wurde. Hier erhalten Sie Antworten, die Ihnen helfen, die Expertise und das Leistungsspektrum einer öffentlich bestellten und vereidigten Schmucksachverständigen zu verstehen.
Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Fragenkatalog nur um einen winzigen Ausschnitt des komplexen Themenbereichs „Schmuckgutachten“. In einem persönlichen Gespräch lassen sich Ihre speziellen Fragen rund um die Materie Schmuck, Edelsteine, Diamanten und Begutachtung durch meine intensive Beratung noch viel ausführlicher erläutern.
Welche Art von Zertifizierungen oder Qualifikationen haben Sie als Schmucksachverständige?
Detaillierte Informationen zu dieser Frage erhalten Sie hier: Qualifikationen von Susanne Pirsig
Um eine genaue Bewertung meines Schmucks vorzunehmen, welche Informationen benötigen Sie von mir?
Für eine fachgerechte Schmuckbewertung möchte ich Ihren Schmuck „live“ in Händen halten. Alle zum Schmuck vorhandenen Informationen, wie zum Beispiel Zertifikate, Anschaffungsbelege, Informationen über vorherige Besitzer*innen oder bereits in der Vergangenheit erstellte Gutachten können bei einer erneuten Gutachtenerstellung theoretisch unterstützend mitwirken. Es ist also nicht von Nachteil, wenn Sie mir diese zum Gutachtenauftrag mit einreichen. In der Praxis arbeite ich weisungsfrei und eigenständig. Mein Gutachten erstatte ich persönlich. Dafür verlasse ich mich, sofern möglich, überwiegend auf meine eigenen Untersuchungsergebnisse.
Die Information, zu welchem Zweck Sie ein Schmuckgutachten benötigen, ist essenziell für die Schmuckbewertung. Vom Zweck, den Sie mit der Gutachtenerstellung verfolgen, hängt nämlich die von mir zu ermittelnde Wertart ab. Informationen dazu erhalten Sie hier: Wertarten
Im Falle, dass Sie in Vertretung einer oder mehrerer Personen handeln, legen Sie mir bitte eine entsprechende Vollmacht oder Urkunde vor. Im Falle einer Nachlassverwaltung oder Erbengemeinschaft benötige ich verbindlich die Adressdaten der nachlassempfangenden Person(en). Ebenfalls erforderlich ist die verbindliche Nennung mit gültiger Anschrift der rechnungstragenden Person(en).
Wie lange sind Sie schon als Schmucksachverständige tätig, und welche Erfahrungen haben Sie in diesem Bereich?
Im Jahr 2014 wurde ich von der Handwerkskammer Münster für das Gold- und Silberschmiedehandwerk öffentlich bestellt und vereidigt („Bestellung HWK“).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck wurde im Januar 2018 beurkundet („Bestellung durch die IHK“).
Seit 2014 erstelle ich regelmäßig schriftliche Gutachten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Auftrag. Unzählige mündliche Auskünfte und Beratungen vor Ort oder telefonisch habe ich seitdem erteilt.
Zusätzlich bin ich aktiv praktisch am Goldschmiedewerktisch tätig. Im Sommer 2024 beging ich mein dreißigjähriges Jubiläum als selbstständige Goldschmiedemeisterin und freischaffende Künstlerin (Goldschmiede-Webseite). Ich bilde aktuell zwei junge Menschen im Goldschmiedehandwerk aus.
Meine Ausbildung zur Diamantgutachterin und Gemmologin (Edelsteingutachterin) habe ich bereits vor über 30 Jahren am Deutschen Gemmologischen Institut in Idar-Oberstein abgeschlossen.
In allen Bereichen rund um meinen Beruf absolviere ich jährlich mindestens zwei jeweils mehrtägige Fortbildungen. Zusätzlich nehme ich im Monatsturnus an internationalen gemmologischen Webinaren teil. Dies sind englischsprachige Onlineveranstaltungen / Videokonferenzen zu edelsteinkundlichen Themen.
Ich verfüge über einen reichen praktischen und theoretischen Erfahrungsschatz, der nahezu täglich wächst, rund um die Themen Schmuck, Schmuckgutachten, Edelsteine und Diamanten.
Haben Sie Erfahrung mit der Bewertung von Schmuckstücken für steuerliche oder rechtliche Zwecke?
Ja, ich bin versiert in der Schmuckbewertung beispielsweise zur Erbschaftssteuerermittlung. Ja, ich habe auch Erfahrung bei Schmuckgutachten für rechtliche Zwecke. Ich habe bereits schriftliche Gutachten erstattet in den Bereichen Familienrecht, Erbschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Zivilrecht.
Haben Sie Erfahrung mit der Bewertung von Schmuckstücken für Versicherungszwecke? Können Sie Empfehlungen geben, wie ich meinen Schmuck richtig versichern kann? Haben Sie Tipps dazu, welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein können, um meine wertvollen Schmuckstücke zu schützen?
Ja, ich verfüge über einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Schmuckbewertung zu Versicherungszwecken. Empfehlungen dazu, wie Sie Ihren Schmuck richtig versichern können, kann ich Ihnen leider nicht geben, da dies als Sachverständige nicht zu meinem Aufgabengebiet gehört. Allenfalls kann ich Ihnen Anregungen geben, welche wichtigen Punkte Sie mit der Vertretung einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl besprechen sollten.
Die gewünschten Informationen und auch einige Tipps zu Sicherheitsvorkehrungen habe ich Ihnen in der Rubrik „Dos and Don’ts“ zusammengestellt.
Haben Sie Erfahrung mit der Bewertung von Schmuckstücken in Erbschaftsangelegenheiten? Können Sie mir Ratschläge geben, wie ich die Aufteilung meines Schmucks in meinem Nachlass planen kann?
Ja, ich bin sehr erfahren in der Schmuckbewertung in Nachlassangelegenheiten. Schon mehrfach wurde ich von Gerichtsbarkeiten in diesem Themenbereich beauftragt.
Auch im Privatauftrag wurde ich bereits vielfach von Privatleuten, Erbengemeinschaften oder von Jurist*innen, die Testamentsvollstreckungen durchführen oder Nachlässe verwalten, mit der Schmuckgutachtenerstellung oder gerechten Teilung eines Schmuckkonvoluts betraut. Auch für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die Vermögenswerte geerbt haben, wurde ich bereits als Schmucksachverständige tätig.
Gerne berate ich Sie ausführlich zu Ihren Planungen zur Aufteilung Ihres Schmucknachlasses. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu mir auf – Telefonnummer 0209 376977
Wie lange dauert es normalerweise, bis Sie eine Schmuckbewertung oder ein Gutachten erstellen können?
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Die Dauer zur Erstellung eines Schmuckgutachtens ist von vielen Faktoren abhängig. Diese sind beispielsweise:
- Der Zweck, den Sie mit Ihrem Gutachten verfolgen und die dazugehörige Wertart.
- Um wie viele Schmuckstücke handelt es sich?
- Wie viele Edelsteine und Diamanten sind in den Schmuckstücken enthalten?
- Ist der Schmuck physisch vorhanden oder wurde er beispielsweise gestohlen?
- Meine eigene Arbeitsauslastung und Planung.
- Ihre Kooperationswilligkeit bei der Einhaltung von Terminen, Zahlungsfristen und der Übermittlung von notwendigen Urkunden oder Informationen
- Selbstverständlich gehe ich, sofern planungstechnisch möglich, auch auf Ihre Terminwünsche oder Bedürfnisse ein.
Ein Auftragsvolumen von ca. 80 Schmuckstücken konnte ich vor Kurzem innerhalb von 1,5 Stunden mündlich abwickeln. Für die gleichen Schmuckstücke hätte ich aber auch bei anderer Zielsetzung meiner Auftraggeber*innen effektive 60 Stunden Arbeitszeit ansetzen müssen.
Wie hoch sind die Kosten für ein Schmuckgutachten aus Ihrer Hand?
Bei Gutachten im Privatauftrag liquidiere ich meine Sachverständigen-Tätigkeit nach tatsächlich anfallendem Zeitaufwand. Die Abrechnung nach Stundensatz gewährleistet, dass eine Abrechnungstransparenz besteht. Außerdem kann so die Neutralität von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung nicht infrage gestellt werden, wie es beispielsweise bei einer prozentualen Beteiligung am Ergebniswert einer Schmuckbewertung geschehen könnte.
Zum besseren Verständnis hierzu stelle ich eine Beispielrechnung auf:
Es geht um Schmuckstücke mit einem berechneten Gesamtwert von 135.000,- €. Für die Gutachtenerstattung setze ich beispielhaft 30 Zeitstunden an. Die Rechnungssumme nach Zeit hätte eine Abrechnungshöhe von 3.600,- € netto zzgl. 19 %. Bei einer Rechnungsstellung von beispielsweise nur 5 % des berechneten Wertes läge diese Rechnungssumme schon bei 6.750,- € netto (+ 19 %) und Sie hätten zudem immer den Gedanken daran, dass die / der Gutachter*in bei der Berechnung des Gesamtwertes evtl. eigennützig kalkuliert haben könnte.
Mein Stundensatz im Privatauftrag beträgt ab 120,- € netto zzgl. 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer (= 142,80 € Brutto). Hinzu kommen eventuelle Kosten für Materialien wie Papier, Porto, Fotografien, Kilometergeld, externe Labore etc. Letztere richten sich in Ihrer Berechnung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Gutachten im öffentlichen Auftrag müssen nach den Vorgaben des JVEG abgerechnet werden.
Können Sie meinen Schmuck auch im Rahmen eines Hausbesuchs bei mir begutachten?
Ja, ich kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs bei Ihnen vor Ort Schmuck bewerten. Dazu gibt es jedoch Grundvoraussetzungen, die zu erfüllen sind:
- Gutachten im Privatauftrag außer Haus führe ich grundsätzlich in Begleitung einer Hilfskraft aus, deren Kosten ich zusätzlich nach Zeitaufwand in Rechnung stelle.
- Es werden erhöhte Kosten für Wegezeiten und Rüstzeiten anfallen. Für eine sachgerechte Gutachtenerstattung ist ein umfangreiches Geräte-Equipment erforderlich, das vor dem Hausbesuch sicher verpackt und verladen werden und im Anschluss wieder an seinen ursprünglichen Platz in meinem Büro oder Labor geräumt werden muss.
- Ich benötige einen sicheren, hellen, ruhigen und vor allen Dingen sauberen Raum, mit ausreichend großer Arbeitsfläche.
- Ich benötige ungehinderten Zugang zu sauberen, sanitären Anlagen und einer Wasserstelle (Waschbecken / Spüle).
Wenn Sie Vorstehendes gelesen haben, werden Sie denken, dass es sich dabei doch eigentlich um Selbstverständlichkeiten handeln sollte. Ich kann Ihnen versichern, dass ich in den vergangenen Jahren Einsatzorte hatte, die mich zur Formulierung meiner hier genannten Bedingungen gezwungen haben.
Fazit: Ich mache Hausbesuche. Die Gesamtkosten für meine Sachverständigentätigkeit im Rahmen der Schmuckbewertung werden sich durch Begleitperson, Rüst- und Wegezeiten deutlich erhöhen.
Ideale Bedingungen für eine Gutachtenerstattung liegen vor, wenn Sie sich mit Ihren Wertgegenständen zu einem Termin in meinen Geschäftsräumlichkeiten einfinden können.
Welche Faktoren werden von Ihnen bei der Wertermittlung eines Schmuckstücks berücksichtigt?
Schon im 17. Jahrhundert traf François de la Rochefoucauld folgende Erkenntnis: „Um die Dinge ganz zu kennen, muss man um ihre Einzelheiten wissen.“
In meine Schmuckbewertungen beziehe ich daher alle von der Ermittlung der geforderten Wertart abhängigen Faktoren mit ein. Hier ein Ausschnitt der möglichen, zu berücksichtigen Faktoren, die beispielsweise für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts eines Schmuckstückes relevant sein können:
- Gesamtgewicht
- Verwendetes Edelmetall oder anderes Material, Gewicht
- Verarbeitete Farbsteine und Diamanten, verarbeitete Perlen:
Art, Anzahl, Schliff, Größe, Farbe, Gewicht, Qualität, Behandlungsgrad, Zustand - Herstellungsart und deren qualitative Ausführung, davon abhängig die Anzahl der Arbeitsstunden, die zur Herstellung des Schmuckstücks notwendig sind.
- Herstellungszeit (Epoche/Jahr)
- Wer hat das Stück gefertigt? Künstlerinnen und Künstler? Designerinnen und Designer?
- Hatte das Schmuckstück eine*n prominente*n Vorbesitzer*in? Eine „aufregende“ Geschichte? (Stichwort „Provenienz“)
- Aus welchem Kulturkreis stammt das Schmuckstück?
- Ist das Stück ein Einzelstück oder ein Massenprodukt?
- …und…und…und…
Welchen Vorteil habe ich davon, meinen Schmuck von einer Schmucksachverständigen, die öffentlich bestellt und vereidigt ist, einschätzen zu lassen?
Ganz einfach: Sie haben die Gewissheit, dass das Wissen und Können von ö. b. u. v. Sachverständigen regelmäßig durch die Bestellungskörperschaften überprüft wird.
Auch das Geräteequipment von ö. b. u. v. Sachverständigen sollte stets auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik sein.
Des Weiteren haben Sie die Sicherheit, dass ö. b. u. v. Sachverständige weisungsfrei und neutral bei der Gutachtenerstellung vorgehen.
Gerichtsbarkeiten und andere öffentlichen Behörden sind dazu angehalten, bei speziellen Fragestellungen die Hilfestellung von unparteiischen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Lesen Sie hier weitere Details zur Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
Können Sie mir dabei helfen, Schmuckstücke zu identifizieren, die möglicherweise gefälscht sind oder nicht den mir zugesicherten Eigenschaften entsprechen?
Ja, dabei kann ich Ihnen sicher helfen. Ich verfüge über eine umfangreiche, moderne Geräteausstattung, die es mir ermöglicht, Münzen, Barren oder Schmuckstücke und ihre Bestandteile im eigenen Labor / in der eigenen Werkstatt zu testen und zu analysieren.
Und sollte mein Equipment einmal nicht ausreichen (z. B. wenn es um spezielle Untersuchungen wie Röntgen-Fluoreszenz-Analysen o. a. gehen sollte), dann kooperiere ich mit vertrauenswürdigen Fremdlaboren.
In meinem Schmuck sind Steine eingefasst. Können Sie mir bei der Identifizierung der Edelsteine, Diamanten und deren Eigenschaften helfen? Welche Methoden wenden Sie dabei an?
Ja, ich kann Ihre Edelsteine und Diamanten inklusive ihrer Eigenschaften identifizieren. Bei in Schmuck eingefassten Steinen gibt es jedoch Einschränkungen, da eine Edelsteinfassung unter Umständen den Farbeindruck eines Steines verändern und Fehlstellen „verstecken“ kann. Auch können manche Untersuchungsmethoden aufgrund der Beschaffenheit eines Schmuckstückes nur schlecht oder gar nicht durchgeführt werden. Bei gefassten Edelsteinen und Diamanten sollten daher in einem sachgerecht erstellten Schmuckgutachten grundsätzlich nur Wertebereiche angegeben werden.
Wollen oder müssen Sie einen Edelstein oder einen Diamanten sachgerecht bestimmen oder graduieren lassen, so muss dieser lose bzw. im ungefassten Zustand vorliegen.
Diamanten graduiere ich nach den Regeln des IDC (International Diamond Council, hier Link zur Webseite: https://internationaldiamondcouncil.org). Bei Edelsteinen, Perlen oder organischen Substanzen lege ich die Regeln der CIBJO (World Jewellery Confederation, hier Link zur Webseite https://cibjo.org)zugrunde.
Mein eigenes gemmologisches Labor verfügt über ein umfangreiches Geräteequipment. Ich wende visuelle Untersuchungsmethoden (menschliches Auge, Lupe, Mikroskop, Farbvergleichssets etc.) an. Ich wende Messmethoden an (z. B. geeichte Feinwaage, Feinmessgeräte, Refraktometer, Polariskop, Proportionscope, Dichtebestimmung etc.). Ich arbeite mit modernen, wissenschaftlichen Analysemethoden (UV-Vis-Spektroskopie, Raman-Spektroskopie etc.).
Kurzum: Ich wende jede mir zur Verfügung stehende Methode an, um einen Edelstein oder Diamanten zu bestimmen oder zu verifizieren. Und wenn mein Geräte-Equipment an seine Grenzen stößt, so kooperiere ich auch an dieser Stelle mit vertrauenswürdigen Fremdlaboren (z. B. für RFA-Analysen oder Infrarot-Spektroskopie).
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Diamanten und einem Brillanten?
Hier kommt für alle, die exakt das schon immer mal genau wissen wollten, die Aufklärung über eine der „brillantesten“ Geschichten, die Mutter Natur unserer Erde beschert hat.
Schon Victor Hugo wusste: „Man findet Diamanten nur im Inneren der Erde und Wahrheiten nur in den Tiefen des Denkens.“ Und genau so ist es: Diamanten entstehen im Erdinnern in einer Tiefe von mindestens 150 Kilometern.
Ausgangsmaterial ist das Element Kohlenstoff. Unter extrem hohem Druck und Temperaturen von ca. 1.300 °C werden die Kohlenstoffatome zu einem sehr dichten atomaren Gitter gepresst. Durch diamantführende Vulkanschlote, sogenannte „Pipes“, wurde Magma inklusive der edlen Mineralien an die Erdoberfläche in die Freiheit geschleudert. Die jüngsten dieser diamantführenden Vulkanschlote stammen aus der Kreidezeit und sind ca. 100 Millionen Jahre alt. Die ältesten stammen aus dem Präkambrium und zählen ca. 1,2 Milliarden Jahre. Der sogenannte „Kimberlit“, das magmatische Gestein, welches durch diese Vulkanschlote in die obere Erdkruste gelangte, enthält Diamanten, deren Alter noch viel höher sein kann. Das Alter eines der ältesten untersuchten Diamanten wurde durch ein Forschungsteam der Universität Münster auf über ca. 4 Milliarden Jahre datiert (Zeitschrift Nature, 2007, Band 448).
Bitte vergegenwärtigen Sie sich, dass der edle Diamant, den Sie womöglich in einem Ihrer Schmuckstücke tragen, tatsächlich ein derartig hohes Alter hat. Faszinierend!
Bis ins 18. Jahrhundert war Indien als einziger Bezugsquelle weltweit für das härteste natürliche Mineral mit diesem enormen Reflexionsvermögen bekannt. Erst danach wurden weitere Diamantlagerstätten auf dem afrikanischen Kontinent, in Australien, Kanada und Brasilien entdeckt. Inzwischen sind Fundstellen von Diamanten in allen Erdteilen etabliert.
Ein Rohdiamant bekommt seine volle Strahlkraft erst durch den richtigen Schliff. „Je mehr Ecken und Kanten ein Diamant hat, umso mehr funkelt er.“ Das stimmt nicht so ganz. Die Schliffebenen, die sogenannten Facetten, müssen auch noch im richtigen Winkel zueinander angeordnet sein. Die Politur und die Proportionen eines geschliffenen Diamanten müssen stimmen, damit es so richtig „blitzt und glitzert“.
„Feinschliff der Praxis“ heißt der 1938 von Mineralogen durch spezielle Messungen etablierte Standardschliff, der die Grundlage für die Proportionsbeurteilung von Diamanten im Brillantschliff in Deutschland bildet. Denn (und hier kommt des Rätsels Lösung): Ein Brillant ist gleichzeitig ein Diamant. Es kommt auf den Schliff an!
Der Brillantschliff besitzt mindestens 56 Facetten und eine Tafel (das ist die obere achteckige Facette dieses Schliffbildes). Nur ein runder Diamant im Brillantschliff wird international als „Brillant“ tituliert. Nur dieses spezielle Schliffbild ermöglicht einem Diamanten mit sehr wenigen kleinen oder gar keinen Einschlüssen, seine volle Brillanz durch Totalreflexion des einfallenden Lichtes im Stein zu entfalten.
Das bedeutet: Nahezu alle Lichtstrahlen, die in einen Brillanten einfallen, werden von den speziell angeordneten rückwärtigen Facetten wieder vollständig zurück nach außen reflektiert – ein glanzvoller Auftritt für einen der aufregendsten Schätze aus dem Schoß von Mutter Natur.
Haben Sie Erfahrung mit der Restaurierung oder der Reparatur von antikem oder beschädigtem Schmuck? Bieten Sie auch Beratung zur Neuanfertigung eines Schmuckstücks an?
In meiner Eigenschaft als Sachverständige biete ich Ihnen die Ausführung derartiger Goldschmiedearbeiten nicht an. Ich kann aber den Arbeitsaufwand und den erforderlichen Materialeinsatz problemlos kalkulieren, um beispielsweise einen Kostenrahmen innerhalb eines Schadenfalls abzustecken.
Möchten Sie von mir eine ausführliche Beratung zur Neuanfertigung eines Schmuckstücks oder anderer Goldschmiedearbeiten erhalten, bitte ich Sie darum, für nähere Informationen meine Webpräsenz als Goldschmiedemeisterin und freischaffende Künstlerin zu besuchen (https://pirsigfuerschmuck.de).
Kann ich Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit mein Schmuck beim Tragen oder der Lagerung keinen Schaden nimmt?
Ja, das können Sie auf jeden Fall! Im persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen gerne, was gut für Ihren Schmuck ist und was nicht. Und natürlich erzähle ich Ihnen, welche Präventionsmaßnahmen Sie treffen können, damit Ihr Schmuck sicher gelagert ist und keinen Schaden nehmen kann. Vorab habe ich unter der Rubrik „Dos & Don’ts“ ein paar einfache Tipps zusammengestellt.
Gibt es bestimmte Sicherheitsmerkmale oder Zertifizierungen, auf die ich beim Erwerb von Diamanten oder Edelsteinen achten sollte?
Ja, es gibt Sicherheitsmerkmale oder Zertifizierungen, die Sie beim Erwerb eines Diamanten oder Edelsteines berücksichtigen können. Es gibt weltweit bekannte und anerkannte gemmologische Institute, die Zertifikate oder sogenannte „Befundberichte“ für Diamanten oder Edelsteine ausstellen. Ich nenne hier beispielhaft die Namen von einigen renommierten Edelstein- und Diamantlaboren:
- Deutsche Stiftung Edelsteinforschung (DSEF), Idar-Oberstein
- Diamant Prüflabor GmbH (DPL), Idar-Oberstein
- Lotus Gemology Co. Ltd., Thailand
- GIA, Carlsbad, USA (Gemological Institute of America)
- HRD Antwerp, Belgien
- AIGS (Asian Institute of Gemological Sciences), Thailand
- Schweizer Stiftung Edelsteinforschung (SSEF), Schweiz
- Gübelin Gem Lab, Schweiz
- Gemological Laboratories Liechtenstein, Liechtenstein
- Canadian Gem Lab (CGL), Kanada
- …und es gibt noch viele mehr.
Das GIA-Labor betreibt neben seinem Stammsitz in Carlsbad USA in mehreren weiteren Ländern Niederlassungen. Ein Zertifikat zu einem Diamanten oder Edelstein erfährt international Anerkennung. Das GIA beispielsweise graviert grundsätzlich die Reportnummern / Zertifikatsnummern der von ihm graduierten Diamanten mittels Laser in deren Rundiste (das ist die äußerste, umlaufende Kante eines geschliffenen Steines). Eine derartige Gravur ist zwar sehr klein, kann aber mit geübtem Auge mithilfe einer guten Diamantlupe (mit 10-facher Vergrößerung) oder aber durch ein Mikroskop an einem ungefassten Stein leicht erkannt werden. Die Reportnummer kann über die Webpräsenz des GIA unter „Reportcheck“ einem Abgleich unterzogen werden.
Das Schweizer Institut Gübelin hat eine Blockchain-Technologie entwickelt, die es ermöglicht, einen Farbedelstein vom Fundort über Handelswege und Stationen, Schleifprozesse bis hin zur Verarbeitung im Schmuckstück zu verfolgen (Stichwort „from mine to market“). Ein Edelstein, der mit dieser Technologie „geimpft“ wurde, erhält so eine einzigartige „Persönlichkeit“, deren Lebensweg sich fortlaufen nachverfolgen lässt.
Aktuell ist ein Trend am Edelsteinmarkt zu erkennen, dass wirklich hochwertige, seltene und somit teure Edelsteine und Diamanten von mehreren unterschiedlichen gemmologischen Laboren zertifiziert werden. Aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsstandards z. B. bei der Farbgraduierung kann es daher tatsächlich vorkommen, dass einem Stein unterschiedliche Eigenschaften attestiert werden. Dies ist nicht nur für Branchenunkundige ein Verwirrspiel.
Wichtig ist, dass jegliche Zertifikate auch auf Ihre Echtheit und Herkunft aus tatsächlich existierenden Laboren abgeglichen werden können. Gerne berate ich Sie zu diesem Themenbereich und überprüfe Zertifikate oder Befundberichte für Sie.
Sind Sie dazu in der Lage, gefälschte Goldbarren oder Münzen zu erkennen? Wie gehen Sie dabei vor?
In der Überprüfung von Barren aus Gold, Silber, Platin und Palladium oder Münzen und Medaillen aus edelmetallhaltigen Legierungen bin ich routiniert. Ich habe entsprechende Geräte zur Verifizierung der charakteristischen Eigenschaften der „echten“ Edelmetalle.
Je nach Art der zu untersuchenden Wertgegenstände setze ich die Geräte ein. Münzen und Barren unterziehe ich grundsätzlich einem sogenannten „Kreuztest“. Das bedeutet, dass ich mindestens zwei unterschiedliche Eigenschaften eines Wertgegenstandes teste bzw. messe.
Ich vergleiche das tatsächlich gewogene Gewicht (Masse) im Verhältnis zur Sollgröße des betreffenden Wertgegenstandes. Ich ermittle die Dichte in g/cm³. Ich setze eine Magnetwaage ein, um auf Diamagnetismus (diamagnetische Stoffe werden von einem äußeren Magnetfeld abgestoßen) bzw. Paramagnetismus (paramagnetische Stoffe werden von einem äußeren Magnetfeld angezogen) zu testen. Reines Gold ist diamagnetisch. Ich setze des Weiteren ein Gerät zur Überprüfung der elektrischen Leitfähigkeit von Metallen ein und eines, das mittels Ultraschall Messungen zur Materialstärke von Barren oder Münzen erhebt.
In Kooperation mit einem externen Labor ist es beispielsweise zusätzlich möglich, die enthaltenen Elemente eines gefälschten Barrens zu ermitteln.
Sind sie versiert in der Bewertung von Schmuckstücken aus anderen Kulturkreisen? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Qualität von Schmuck aus verschiedenen Kulturen oder Regionen zu bewerten? Welche Rolle spielen hier Traditionen?
Es gibt auf der Welt derartig viele Kulturen, dass ein Mensch alleine diese nicht alle kennen kann. Sollte mir bei einer speziellen Anfrage für ein Schmuckgutachten die nötige Sachkenntnis fehlen, müsste ich eine Gutachtenerstellung in dieser Angelegenheit ablehnen. Ich würde aber immer meinen Beitrag zu einer alternativen Lösung leisten und bei der Suche nach einer Spezialistin oder einem Spezialisten behilflich sein.
Besonders versiert bin ich bei der Bewertung von Schmuckstücken aus dem türkischen und kurdischen Kulturkreis. In meiner hiesigen Wahlheimat, dem Ruhrgebiet, gibt es einen großen Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund aus der Türkei und kurdischen Gebieten. In diesen Kulturkreisen gibt es traditionell zu Hochzeiten üppige Goldgeschenke für die Brautleute. Schon viele Male konnte ich mit einem Schmuckgutachten aus meiner Hand Opfern von Straftaten wie z. B. Einbruch/Diebstahl behilflich sein. Auch bei Scheidungsangelegenheiten innerhalb des türkischen / kurdischen Kulturkreises habe ich mit einem Schmuckgutachten zur Wahrheitsfindung beitragen können.
Können Sie Schmuckstücke aus verschiedenen Epochen oder Stilen bewerten? Haben Sie Erfahrung in der Einschätzung antiker Schmuckstücke, die möglicherweise eine historische oder kulturelle Bedeutung haben?
Ja, ich habe Erfahrung in der Bewertung von Schmuck aus unterschiedlichen Epochen oder Stilrichtungen. Auch verfüge ich über Erfahrung in der Einschätzung von antikem Schmuck.
Sollte ich erkennen, dass mir in Ausnahmefällen die nötige Sachkenntnis bei der Einstufung einer historischen oder kulturellen Bedeutung eines Wertgegenstandes fehlt, so werde ich gegebenenfalls auf die Kooperation mit spezialisierten Historiker*innen oder Kulturanthropolog*innen zurückgreifen.
Können Sie mir als Schmucksachverständige Empfehlungen für vertrauenswürdige Juweliergeschäfte oder Goldhändler geben, falls ich Schmuck kaufen oder verkaufen möchte?
Nein, derartige Empfehlungen kann ich vor dem Hintergrund meines Neutralitätsgrundsatzes als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht aussprechen. Selbstverständlich aber kann ich Sie dazu beraten, worauf Sie bei einem Schmuckkauf oder auch bei einem eventuellem Verkauf achten sollten.
Können Sie mir dabei helfen, Schmuck für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Jubiläen auszuwählen?
Ja, ich kann Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vor dem Hintergrund meiner Ausbildung zur Goldschmiedemeisterin kann ich Sie detailliert beispielsweise zur besten / sinnvollsten Ausführung Ihrer Trauringe beraten. Desgleichen gilt natürlich für Schmuck anlässlich eines Jubiläums, z. B. Rubinhochzeit (40 Jahre), Jubiläum der Betriebszugehörigkeit etc.
Können aktuelle geopolitische oder wirtschaftliche Entwicklungen bei der Bewertung von Schmuckstücken eine Rolle spielen?
In der Tat können geopolitische oder wirtschaftliche Entwicklungen bei der Bewertung von Schmuckstücken eine Rolle spielen. Sich ändernde Entwicklungen dieser Art haben beispielsweise einen starken Einfluss auf die Börsenkurse der Edelmetalle, die nun mal im Schmuck eine große Rolle spielen. Auch Wertsteigerungen oder Wertverluste können mit geopolitischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen einhergehen.
Aktuell gibt es beispielsweise seit der Invasion Russlands in der Ukraine Anfang 2022 seitens der EU massive Sanktionen gegen Russland. Von diesen ist beispielsweise der Diamantenhandel stark betroffen. Ebenso wurden aufgrund der kritischen politischen Lage in Myanmar Sanktionen gegen dieses Land verhängt. Sowohl die eskalierende Situation in diesem Land als auch die Sanktionen haben zu großen Einschränkungen beim Handel mit Farbsteinen aus dieser Herkunftsregion geführt. Gleiches gilt für den Edelsteinhandel in der Region Afghanistan / Pakistan.
Haben Sie für mich spezielle Tipps zu Reinigungsmethoden und Aufbewahrungsarten, mit denen ich meinen wertvollen Schmuck pflegen und schützen kann?
Auf jeden Fall habe ich für Sie spezielle und professionelle Tipps zu Pflege und Aufbewahrung Ihrer Wertgegenstände parat. Wenn Sie meinen Service „Auch Ihr Schmuck braucht mal Urlaub“ nutzen möchten, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter 0209 / 376977. Als praktizierende Goldschmiedemeisterin gehört die Reinigung und Pflege wertvoller Gegenstände zu meinen alltäglichen Aufgaben.
Welche Art von Edelsteinen oder Schmuck eignet sich am besten als Investitionsobjekt bzw. als Wertanlage?
Nur sehr seltene und außergewöhnliche Schmuckstücke oder Edelsteine sind als Anlageobjekt geeignet. Als Beispiel nenne ich hier gerne den 5-karätigen blauen Diamanten im Marquiseschliff, alternativ auch als Farbvariante in Rosa. Dazu benötigen Sie auf jeden Fall das nötige „Kleingeld“. Ganz aktuell hat am 13.6.2024 ein Ring mit einem pinken Diamanten im Brillantschliff mit über 10 Karat Edelsteingewicht in der Farbe „fancy-intense pink“ und dem Reinheitsgrad „internally flawless“ bei einer Auktion im renommierten Auktionshaus Christies einen Kaufpreis von über 13 Millionen Dollar erzielt.
https://rapaport.com/news/pink-diamond-scores-13m-at-christies-new-york/
Des Weiteren eignen sich seltene Farbedelsteine wie beispielsweise große und „saubere“, unbehandelte Rubine, Saphire, Smaragde oder Paraiba-Turmaline in guter Qualität und Farbe.
Wer denkt, ein einkarätiger Diamant in Top Qualität und Farbe sei ein sogenannter „Anlagestein“, wurde schlecht beraten. Geldanlage bedeutet; dass man Geld ausgibt, welches man später bei einem eventuellen Verkauf plus Gewinn wieder zurückerhält.
Sie als Endkundin bzw. Endkunde sind grundsätzlich zur Umsatzsteuerzahlung verpflichtet. Sie zahlen beim Erwerb eines Steines oder Schmuckstücks 19 % des Kaufpreises an das zuständige Finanzamt der Verkaufsstelle. Geben Sie also 20.000,- € beim Neukauf eines Wertgegenstandes aus, müssen davon rund 3.200,- € an das Finanzamt abgeführt werden. Außerdem muss auch ein Edelsteinhändler von seiner beruflichen Tätigkeit leben. Er muss auf jeden Fall einen Gewinn beim Verkauf eines Edelsteins erzielen. Diese Summen erhalten Sie bei einem Verkauf als Privatperson auf keinen Fall wieder „raus“
Das Gleiche gilt auch für Schmuckstücke. Wenn Sie ein neues Schmuckstück anfertigen lassen oder bei einem Juweliergeschäft erwerben, zahlen Sie die Umsatzsteuer, den Gewinn der Verkaufsstelle und die Herstellungskosten mit. Wollen Sie das gleiche Schmuckstück als Privatperson wieder verkaufen, bleibt Ihnen lediglich der sogenannte Verkehrswert, auch Realisationswert genannt.
Wenn Sie bei Schmuckstücken in Sachen Anlagen „punkten“ wollen, müssen Sie Schmuckstücke mit Provenienz erwerben: Mein „Lieblingsschmuckstück“, das ich an dieser Stelle gerne als Beispiel nenne, ist ein Perlanhänger der französischen Königin Marie Antoinette aus dem 18. Jahrhundert. Der Schätzpreis dieses Schmuckstücks lag bei der Auktion im Jahre 2018 im Hause Sotheby’s in Genf zunächst bei 1,6 – 2,9 Millionen Schweizer Franken. Erzielt wurde bei der Auktion ein Preis von knapp 36,4 Millionen Schweizer Franken.
Das ist ein Beispiel von schmucker Wertanlage „par excellence“! Hier ein Link zur entsprechenden Seite des Auktionshauses: https://www.sothebys.com/en/articles/marie-antoinettes-pearls-break-auction-records-in-geneva
Ein positiver Aspekt auch bei weniger preisintensiven Investitionen bleibt als Fazit: Ein schönes Schmuckstück ist die beste Anlage, wenn es seine Besitzerin oder seinen Besitzer glücklich macht und nicht nur im Tresor dahinvegetiert, sondern auch mit Leidenschaft getragen wird.
Gibt es einen Unterschied zwischen natürlichen Diamanten und synthetischen Diamanten? Können Sie natürliche Diamanten von synthetischen Diamanten unterscheiden?
Ja, es gibt Unterschiede zwischen natürlichen und synthetischen Diamanten.
Es gibt aktuell zwei unterschiedliche Verfahren zur Herstellung von synthetischen Diamanten. Das eine Verfahren heißt abgekürzt HPHT Verfahren. Die Abkürzung steht für „High Pressure High Temperature“ (Hochdruck – Hochtemperatur). Dies bedeutet, dass innerhalb eines speziellen Behälters, eines sogenannten „Autoklaven“ die Entstehungsverhältnisse für Diamanten in der Erdkruste imitiert werden. Auf das Ausgangsmaterial im Innern des Autoklaven, wird künstlich ein hoher Druck ( ca. 5,4 GPa / Gigapascal) und eine hohe Hitze (1.300 – 1.600 °C) über einen bestimmten Zeitraum ausgeübt. Der Druckbehälter hat einen Innenraum, der die würfelige Kristallform (kubooktraedisch) von Diamant nachahmt. Aufgrund ihrer künstlichen Entstehung weisen Sie z. T. schon visuell erkennbare Merkmale auf. Als Einschlussbilder können beispielsweise metallische Tiegelrückstände zu erkennen sein. Unter bestimmten Beleuchtungsszenarien ist unter dem Mikroskop ganz klar die eckige Kristallstruktur zu erkennen, die durch die Druckform des Autoklaven bedingt wird.
Des Weiteren gibt es Unterscheidungsmerkmale bei der wissenschaftlichen Untersuchung mit der UV-Vis-Spektroskopie, der Infrarot-Spektroskopie und der Photolumineszenz.
Das zweite Verfahren heißt CVD-Verfahren. Diese Abkürzung steht für „Chemical Vapour Deposition“ (Chemisches Gasabscheideverfahren). Hierbei wird in einer Mikrowellenkammer ein extrem heißes, kohlenstoffreiches Gasgemisch ionisiert (Fachbegriff „Plasma“, Verarbeitungstemperatur von außen nach innen ca. 1.000 – 20.000 °C). Ein kleiner Keimdiamant wird am Rande des Plasmas zugegeben. Auf diesem Keimdiamanten lagern sich schichtweise aus dem ionisierten Gas Kohlenstoffatome ab. Es bildet sich plattenförmiges „Diamant“material.
Derartig hergestellte Diamantsynthesen verfügen nicht über die kubooktraedrische Kristallstruktur von natürlichen Diamanten. Sie unterscheiden sich von natürlichen Diamanten in ihrem Fluoreszenzverhalten und größtenteils bei Untersuchungen mit den schon zuvor genannten wissenschaftlichen Methoden.
Es gibt jedoch zugegebenermaßen extreme Herausforderungen, denen sich auch renommierte gemmologische Labore mit erfahrenem Team mitunter stellen müssen. Unredliche Synthesehersteller greifen zu ziemlich kniffeligen Täuschungsversuchen. Natürliche Diamanten werden beispielsweise mit farbigen CVD-Schichten versehen, um so einen besonderen, fancyfarbigen Diamanten zu erzeugen. Mitnichten sind sämtliche derartige Steine auch so als behandelt deklariert.
Leider zeichnet sich ab, dass seitens der unredlichen Synthesenherstellung und dem Vertrieb solcher Schmucksteine in immer größerem Umfang behandelt, getrickst und manipuliert wird. Außerdem werden die Verfahren zur Herstellung von synthetischen Diamanten immer ausgereifter. Für die Schmuckbranche wird dies zur stetig wachsenden Herausforderung.
Für viele Branchen ist die Verbesserung der Verfahren und die somit steigenden Möglichkeiten jedoch auch ein großer Segen. Denken Sie nur an die Herstellung diamantbeschichteter Werkzeuge, Schutzbeschichtungen in der Raumfahrt und vieles mehr.
Falls Sie tiefer in die Materie „Diamantsynthesen“ einsteigen wollen, kann ich Ihnen wärmstens den aufklärenden, englischsprachigen Dokumentarfilm „Nothing lasts forever“ aus dem Jahr 2022 von Jason Kohn empfehlen (per Onlinestream verfügbar).
In meinem hauseigenen gemmologischen Labor verfüge ich über mehrere Geräte, die es mir ermöglichen, synthetische von natürlichen Diamanten zu unterscheiden. Sollten diese einmal nicht ausreichen, so darf ich vertrauensvoll auf die Kooperation mit renommierten externen Laboren zurückgreifen.
Es wird viel Werbung darum gemacht, dass der ökologische Fußabdruck von synthetischen Diamanten und Edelsteinen erheblich geringer sei als der der natürlichen. Entspricht dies den Tatsachen?
Keine der beteiligten Parteien, Förderunternehmen von natürlichen Diamanten und herstellende Unternehmen von Diamantsynthesen, lassen irgendeine Form von Transparenz im Umgang mit ihren geschäftlichen Daten zu. Daher gibt es auch keine wissenschaftlichen Beweise für die Behauptungen der einen oder anderen Seite. Wenn Sie sich meine Ausführungen zu den Herstellungsverfahren von synthetischen Diamanten ansehen, achten Sie bitte auf die Angaben der notwendigen Temperaturen und des notwendigen Drucks, die dazu erforderlich sind. Wenn Sie sich dann noch die Mühe machen, im World Wide Web nach Bildern beispielsweise zur „Diamantenherstellung im HPHT-Verfahren“ zu suchen, können Sie die Größe der für die Fertigung erforderlichen Behältnisse erkennen. Das alles gibt es auch nicht ohne Energieaufwand oder Materialeinsatz.
Fazit: bis keine wissenschaftlichen Auswertungen zu einem Vergleich zwischen der Gewinnung von natürlichen Diamanten und den Herstellungsverfahren von synthetischen Diamanten vorliegen, betrachten Sie bitte die Werbeversprechen (wie z. B. Umweltfreundlichkeit) auch nur als ebensolche ohne Beweis für den Inhalt.
Welchen Wert haben synthetische Diamanten oder Edelsteine bei einem eventuellen Wiederverkauf?
Synthetische Diamanten oder Edelsteine haben bei einem eventuellen Wiederverkauf keine besondere Bedeutung. Auch bei der Schmuckgutachtenerstellung beispielsweise in einer Nachlassangelegenheit würde ihrem Wert keine große Relevanz beigemessen.