Die Vorgehensweise bei

Privatgutachten

Sie gehören dem Personenkreis der sogenannten „privaten“ Auftraggeber an und benötigen ein Schmuckgutachten.

Der Ablauf funktioniert so:

Zuallererst nehmen Sie den Kontakt zu mir, Ihrer Schmuckgutachterin Susanne Pirsig, auf. Dies kann sowohl schriftlich per E-Mail über das Kontaktformular dieser Webseite oder telefonisch unter der Rufnummer 0209 / 37 69 77 erfolgen. Auf diesem Wege vereinbare ich mit Ihnen einen ersten persönlichen Termin, den Ortstermin.
Optimalerweise findet der Ortstermin und die Sichtung Ihrer Wertgegenstände in meinem Sachverständigen-Büro in der Dorstener Str. 20 in 45894 Gelsenkirchen statt. Alternativ findet der Termin bei Ihnen zu Hause oder einem anderen, erforderlichen Ort statt.

Sollte kein direkter, persönlicher Termin oder Kontakt möglich sein, so gelangt Ihr Schmuck auf dem Wege eines versicherten Valorenversandes (siehe auch unter besondere Service-Leistungen) in mein Sachverständigen-Büro.

Nachdem ich Ihre Wertgegenstände gesichtet habe, erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihr Schmuckgutachten.

Gemeinsam konkretisieren wir den Auftrag über das zu erstellende Gutachten. Wir erfassen eine klare Formulierung des Auftrages an mich als Ihre Schmuckgutachterin in Bezug auf die zu ermittelnde Wertart (z. B. Wiederbeschaffungswert) und den späteren Verwendungszweck (z. B. für Erbteilung des Gutachtens).

Danach erfolgt die Auftragserteilung durch Sie bzw. die Auftragsannahme durch mich durch den Abschluss eines Gutachtenvertrages.

Selbstverständlich wird die Übernahme Ihrer Wertgegenstände in meine Obhut genauestens dokumentiert und quittiert. Während des Aufenthaltes Ihrer Schmuckstücke in meinem Sachverständigenbüro sind diese bis zu einem Wiederbeschaffungswert von 10.000,- € beitragsfrei über mich versichert. Für darüber hinaus gehende Werte schließe ich auf Wunsch zu Ihrer Sicherheit optional eine zusätzliche Versicherung zum Selbstkostenpreis ab, der in die Gutachtenschlussrechnung mit einfließt.

Nach der Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Kostenvorschusses für Sachverständige durch Sie (möglich in bar, per EC-Zahlung über Terminal, per Vorab-Überweisung à Konto) (die Regelung erfolgt in Anlehnung an das JVEG = Justiz-Vergütungs-und Entschädigungsgesetz) beginne ich mit meiner sachverständigen Bearbeitung Ihres Schmuck-Gutachtenauftrages.

Ihr fertiges Dokument erhalten Sie zum vereinbarten Termin als manipulationssicher geheftetes Schriftstück versehen mit dem offiziellen Rundstempel der vereidigten Sachverständigen.

Details zur Ausführung des Gutachten-Dokumentes finden Sie auch noch an dieser Stelle: (hier Link zur „Ausführung des Dokumentes“).

Bei der Abholung des Gutachtens wird die Rückgabe der Wertgegenstände durch einen Rückgabebeleg dokumentiert und quittiert und der Rest des Gutachterhonorars bezahlt.
Alternativ erfolgt die Rücksendung Ihres Gutachtens gemeinsam mit Ihrem begutachteten Schmuck per Nachnahme.

Der eventuelle Rückversand Ihrer Schmuckstücke erfolgt selbstverständlich ebenfalls per Valorenversand.

Die Kosten für ein Schmuckgutachten im Privatauftrag…

… werden in Anlehnung an das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) nach Zeitaufwand berechnet.

In Einzelfällen, z. B. bei der Taxierung von Goldschmiedekunst oder Anitquitäten, kann das Honorar unterschiedlich ausfallen.

Zuzüglich zum Gutachterhonorar ist die sogenannte „Auslagenerstattung“ nach dem JVEG anzusetzen. Dies beinhaltet z. B. eventuell anfallende Kosten für verwendetes Material, Fotografien, Fahrtkosten, Porto, Versicherung oder die Beauftragung von externen Laboren.

Selbstverständlich erstelle ich Ihnen nach Sichtung Ihrer Schmuckstücke ein Angebot für die Erstellung Ihres Schmuckgutachten aus meiner Hand.