Die Vorgehensweise bei der Schmuckgutachtenerstellung im Auftrag von
öffentlichen Auftraggebern
Sie sind Vertreter eines öffentlichen Auftraggebers und benötigen ein Schmuckgutachten.
Wahrscheinlich haben Sie mich über das Sachverständigenverzeichnis der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder das Sachverständigennavi der HWK (Handwerkskammer) ausfindig gemacht.
Aufträge zur Gutachtenerstattung im Zuge eines Gerichtsverfahrens erteilen Sie mir beispielsweise per Zusendung der Gerichtsakte in Begleitung eines kurzen Anschreibens.
Meine „Arbeitsanweisung“ entnehme ich der Akte und dem darin enthaltenen Beweisbeschluss, dem ich strikt Folge zu leisten habe und aus dem sich alle weiteren Schritte (Sichtung der Wertgegenstände, Ortstermin, etc.) zur Erstellung meines Gutachtens für Ihre Institution ergeben.
Als Vertreter anderer öffentlicher Institutionen (z. B. Finanzamt, Zoll oder Polizeibehörde) beauftragen Sie mich in ähnlicher Form. Selbstverständlich können Sie mich zunächst auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren um Ihr Anliegen zu konkretisieren.
Sie können auf meinen besonderen, geprüften Sachverstand zählen, mit dem ich transparent, kompetent, gewissenhaft und neutral alle Facetten von Schmuck, edlen Werkstoffen, Schmucktechniken, edlen Steinen und Perlen für Sie klar verständlich aufbereiten und in meinem Gutachten darstellen werde.
Wenn es um die Bestimmung von Werten im Rahmen eines Schmuckgutachtens geht, bin ich als von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Diamanten, Perlen, sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck Ihre sachkundige Ansprechpartnerin.
Auch in forensischen Angelegenheiten stehe ich Ihnen mit meinem Sachverstand rund um das Thema Schmuck und edle Werkstoffe zur Seite.