Schmuckgutachten

Susanne Pirsig

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (HWK Münster) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (IHK Nord Westfalen) für Diamanten, Perlen sowie Juwelen, Gold- und Silberschmuck

Qualifizierte Schmuckgutachten

Was ist mein Schmuck wert? Ist der Edelstein echt? War der Kauf des Rings im Ausland überteuert?

Erfahren Sie im Detail, wann und warum meine Gutachten für Sie von Interesse sind.

Zwecke für Gutachten

Nachfolgend alltägliche Situationen, bei denen ich mit meinen fachlichen Qualifikationen helfen kann.

Gemmologische Untersuchungen durch Susanne Pirsig.
Susanne Pirsig bei der gemmologischen Untersuchung
  • Gericht

    Sie benötigen ein neutrales und verständliches Schmuckgutachten, das bei Gerichten vorgelegt werden kann.

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  • Nachlass

    Aufgrund eines aussagekräftigen, gut dokumentierten Gutachtens können Sie Ihre Vermögenswerte gerecht aufteilen.

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  • Versicherung

    Sie benötigen für Ihre Hausrat-Versicherung detaillierte Unterlagen als Grundlage und Nachweis Ihrer Vermögenswerte im Schmuckbereich.

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  • Dokumentation

    Sie benötigen für Ihre Dokumentation fundierte Schmuckexpertisen mit aussagekräftigem Bildmaterial.

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  • Verkauf

    Sie benötigen eine faire und neutrale Beratung, wenn der Preis beim Verkauf Ihrer Schmuckstücke zum Vorteil beider Seiten realistisch sein soll.

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  • Echtheit

    Sie möchten untersuchen lassen, um welche Art von Edelstein es sich handelt, seine Echtheit bestätigen lassen und seinen Wert erfahren.

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Öbuv. Sachverständige

Als öffentlich bestellte Sachverständige wurde ich darauf vereidigt, meine Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch zu erbringen und bin darüberhinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet.

In Deutschland gibt es rund 14.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Diese müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Dies wird durch die Bestellungskörperschaft bei der Erstbestellung und nach Ablauf der regelmäßig auf 5 Jahre befristet erteilten Bestellung bei weiteren Bestellungen erneut geprüft.